Inklusion
Kein Kind mit Behinderung soll Ausgrenzung erfahren müssen
Dies ist das Ziel der Baden-Württembergischen Inklusionspolitik an Schulen. Jedes behinderte Kind soll wohnortnah eine Regelschule besuchen können aber nicht müssen.
Die BSK setzt das Ziel der Inklusion an Schulen durch die Einrichtung einer Außenklasse der Astrid-Lindgren-Schule Willstätt-Hesselhurst um.
Link zur Webseite der Inklusions-Partnerschule:
Astrid-Lindgren-Schule Willstätt-Hesselhurst