Inklusion

Kein Kind mit Behinderung soll Ausgrenzung erfahren müssen - dies ist das Ziel der Baden-Württembergischen Inklusionspolitik an Schulen. Jedes behinderte Kind soll  wohnortnah eine Regelschule besuchen können aber nicht müssen.

Die BSK setzt das Ziel der Inklusion an Schulen durch die Einrichtung einer Außenklasse der Astrid-Lindgren-Schule Willstätt-Hesselhurst um. Lehrkräfte der BSK begleiteten so auch einige Schüler der Inklusionsklasse zum mit großem Erfolg abgeschlossenen Sportwettkampf.

Link zum web-Angebot der Inklusions-Partnerschule
Astrid-Lindgren-Schule Willstätt-Hesselhurst

Dorothee Cremer-Hoffmann

Kontakt:
Mail: d.cremer-hoffmann@bs-kehl.de