Inklusion

Kein Kind mit Behinderung soll Ausgrenzung erfahren müssen

Dies ist das Ziel der Baden-Württembergischen Inklusionspolitik an Schulen. Jedes behinderte Kind soll  wohnortnah eine Regelschule besuchen können aber nicht müssen.

Die BSK setzt das Ziel der Inklusion an Schulen durch die Einrichtung einer Außenklasse der Astrid-Lindgren-Schule Willstätt-Hesselhurst um. 

Link zur Webseite der Inklusions-Partnerschule:
Astrid-Lindgren-Schule Willstätt-Hesselhurst

Kontakt

Bei Fragen rund um Inklusion bei BS-Kehl.


Joachim Schütterle

j.schuetterle@bs-kehl.de

Parken auf dem Schulgelände – Hinweis für Schülerinnen und Schüler

Gültig ab: 12.05.2026

Bitte beachten Sie: 

  • Die Parkplätze zwischen den Gebäuden Grau und Grün entfallen.
  • Die Lehrkräfteparkplätze sind ausschließlich Lehrkräften vorbehalten.
  • Nutzen Sie keine Lehrkräfteparkplätze.
  • Nutzen Sie stattdessen bitte den Parkplatz Kreissporthalle, Schülerparkplätze Gebäude Orange, öffentliche Parkflächen und den ÖPNV.

Kontrollen und Konsequenzen bei Falschparken:

  • Es finden verstärkte Kontrollen statt.
  • Es erfolgt eine Meldung an die Schulverwaltung.
  • Bei wiederholten Verstößen drohen schulische Maßnahmen gemäß der Schul- und Hausordnung.

Diese Maßnahme ist notwendig, weil es in der Vergangenheit wiederholt zu unbefugter Nutzung der Lehrkräfteparkplätze gekommen ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
-Die Schulleitung-

 

 

 

 

Rauchfreies Schulgelände BSK

Ab dem 1. Juni 2026 gilt auf dem 
gesamten Gelände ein umfassendes 
Rauchverbot.

Die Schulleitung

Nähere Infos: Rauchverbot