Kraftraum

Wiedereröffnung des Kraftraums in der Sporthalle!

Nachdem Corona und der Krieg gegen die Ukraine die Schließung der Kreissporthalle erforderlich machten freut sich nun die gesamte Fachschaft Sport, den eigenen Schul-Kraftraum wieder nutzen zu können.

Wer darf selbständig im Kraftraum trainieren?

Schülerinnen und Schüler (SuS) über 16 Jahre, die in unserem Wohnheim untergebracht sind; SuS, die das Berufskolleg, das Wirtschaftsgymnasium oder das Sozial- und Gesundheitswissenschaftliche Gymnasium besuchen, sowie alle Beschäftigten der Beruflichen Schulen Kehl.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Vor der ersten Nutzung des Kraftraums muss dort eine Einweisung durch eine/n (Sport-) Lehrer/in erfolgen. Die zur Verfügung stehenden Ansprechpartner sind:

R.Wendle@bs-kehl.de, oder

M.Schneider@bs-kehl.de, oder

V.Hederich@bs-kehl.de, oder

S.Braun@bs-kehl.de

Zudem müssen ein Haftungsausschluss und die Kraftraumordnung unterschrieben werden.

Wann findet die Einweisung statt?

Die Terminabsprache erfolgt individuell mit dem/der gewünschten Ansprechpartner/in per

E-Mail.

Darf ich alleine im Kraftraum trainieren?

Nein, es müssen zur Sicherheit immer zwei Personen zusammen trainieren.

Wann ist der Kraftraum geöffnet?

Der Raum kann montags bis freitags in der Zeit von 07:45 – 16:30 Uhr genutzt werden. In den Ferien ist der Kraftraum geschlossen. Vorrang haben jedoch immer die Sportlehrer/innen mit ihren Klassen.

 

11.09.2023 – Fachschaft Sport,  

Stephanie Braun

Parken auf dem Schulgelände – Hinweis für Schülerinnen und Schüler

Gültig ab: 12.05.2026

Bitte beachten Sie: 

  • Die Parkplätze zwischen den Gebäuden Grau und Grün entfallen.
  • Die Lehrkräfteparkplätze sind ausschließlich Lehrkräften vorbehalten.
  • Nutzen Sie keine Lehrkräfteparkplätze.
  • Nutzen Sie stattdessen bitte den Parkplatz Kreissporthalle, Schülerparkplätze Gebäude Orange, öffentliche Parkflächen und den ÖPNV.

Kontrollen und Konsequenzen bei Falschparken:

  • Es finden verstärkte Kontrollen statt.
  • Es erfolgt eine Meldung an die Schulverwaltung.
  • Bei wiederholten Verstößen drohen schulische Maßnahmen gemäß der Schul- und Hausordnung.

Diese Maßnahme ist notwendig, weil es in der Vergangenheit wiederholt zu unbefugter Nutzung der Lehrkräfteparkplätze gekommen ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
-Die Schulleitung-

 

 

 

 

Rauchfreies Schulgelände BSK

Ab dem 1. Juni 2026 gilt auf dem 
gesamten Gelände ein umfassendes 
Rauchverbot.

Die Schulleitung

Nähere Infos: Rauchverbot