Kaufmännisches Berufskolleg II

Das einjährige Kaufmännische Berufskolleg II

Bildungsziel

Das Kaufmännische Berufskolleg II führt, aufbauend auf dem BK1, in einem Jahr zur Fachhochschulreife, die zum Studium an einer „Hochschule für angewandte Wissenschaften“ (früher: Fachhochschule) in Baden-Württemberg berechtigt.

Für eine bundesweite Anerkennung muss zusätzlich ein mindestens halbjährliches Praktikum nachgewiesen werden.

Die Unterrichtsfächer sind mit wenigen Ausnahmen dieselben wie im  Kaufmännischen Berufskolleg I.

Schriftlich geprüft werden die drei Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch sowie das Profilfach BWL.

Mündlich geprüft wird mindestens ein maßgebliches Fach. Dies kann auch ein Fach sein, das schon schriftlich geprüft wurde.

Zusatzprogramm Wirtschaft: Durch Teilnahme an einem freiwilligen, zweistündigen Zusatzunterricht und einer erfolgreich abgelegten Zusatzprüfung können Sie den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in erwerben.

Probezeit

Die Aufnahme in das 1-jährige Kaufmännische Berufskolleg II erfolgt zunächst auf Probe. Die Klassenkonferenz entscheidet aufgrund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit.

Bewerbung

Anmeldung unter: www.schule-in-bw.de/bewo

Kontakt

Termine: nach Vereinbarung
Raum: K104

Ganztägiger Warnstreik SWEG Bus GmbH am 23.10.2026

20.10.2026

Mitteilung der SWEG Lahr:

Die Gewerkschaft Verdi hat bei der SWEG Bus GmbH zu einem ganztägigen Warnstreik am Freitag, 23. Oktober 2026, an mehreren Standorten des SWEG-Busverkehrs aufgerufen.

Die SWEG bewertet den Streikaufruf als unverhältnismäßig. Für den Streik ist alleinig die Gewerkschaft Verdi verantwortlich.

Auch der Schulbusverkehr ist vom Streikaufruf betroffen. Eine Ersatzbeförderung kann nicht organisiert werden. Bei streikbedingten Fahrtausfällen im Busverkehr werden grundsätzlich keine Kosten für privat organisierte Taxifahrten etc. übernommen. Anteilige Erstattungen von Zeitkarten/D-Tickets sind zumeist tariflich ausgeschlossen. Da auch die Busleitstellen bestreikt werden, können Fahrtausfälle unter umständen nicht in den Fahrplanauskünften und digitalen Anzeigern angegeben sein.

Die SWEG bedauert die seitens der Gewerkschaft Verdi verursachten streikbedingten Verkehrseinschränkungen.