Bäcker/Bäckerin

In dualer Ausbildung in 3 Jahren zum Bäcker:in

Aufgaben und Tätigkeiten

Der Beruf des Bäckers / der Bäckerin ist ein traditioneller Handwerksberuf. Kreativität und die Lust mit den Händen zu arbeiten und zu formen sind – nach wie vor – wichtige Eigenschaften, die man für eine Ausbildung im Bäckerhandwerk mitbringen sollte.

Dieser Beruf hat sich aber im Laufe der Jahre stetig weiterentwickelt. Heutzutage gehört auch der Umgang und das Bedienen von modernen, computergesteuerten Maschinen, Öfen und Anlagen dazu. Die körperlich harte Arbeit hat sich dadurch deutlich verringert.

Traditionelles Handwerk trifft auf moderne Technik, so kann man den Beruf des Bäckers / der Bäckerin heute beschreiben.

Ausbildungsdauer

Es handelt sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der in der Regel 3 Jahre dauert.
Bei sehr guten Leistungen kann die Ausbildungsdauer auf zweieinhalb Jahre verkürzt werden.
In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung und am Ende des dritten Ausbildungsjahres die Abschlussprüfung statt.
Mit Bestehen der Abschlussprüfung erweben Sie einen schulischen Abschluss und einen staatlich anerkannten Berufsabschluss der Handwerkskammer.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung / Fördermöglichkeiten

Die Betriebe stellen überwiegend Auszubildende mit einem Hauptschulabschluss oder mittleren Bildungsabschluss ein.
Schüler aus weiter entfernten Regionen haben die Möglichkeit, während der Unterrichtszeit in einem der Schule angegliederten Wohnheim zu wohnen.

Wie geht es weiter?

Mit dem Bestehen der Gesellenprüfung gibt es zahlreiche Möglichkeiten sich weiterzubilden z.B. zum / zur:

  • Bäckermeister/in
  • Betriebswirt/in des Handwerks
  • Lebensmitteltechniker/in

Mit Bestehen der Meisterprüfung hat man die Möglichkeit auch ohne Abitur zu studieren z.B.

  • Lebensmitteltechnologie
  • Ernährungswissenschaften

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Die Beruflichen Schulen Kehl Abteilung Gewerbe Bereich Nahrung sind nach AZAV zertifiziert. Damit besteht eine Fördermöglichkeit für eine Ausbildung zur Bäckerin / zum Bäcker durch Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit. Informationen zum Erhalt von Bildungsgutscheinen finden Sie hier.

Parken auf dem Schulgelände – Hinweis für Schülerinnen und Schüler

Gültig ab: 12.05.2026

Bitte beachten Sie: 

  • Die Parkplätze zwischen den Gebäuden Grau und Grün entfallen.
  • Die Lehrkräfteparkplätze sind ausschließlich Lehrkräften vorbehalten.
  • Nutzen Sie keine Lehrkräfteparkplätze.
  • Nutzen Sie stattdessen bitte den Parkplatz Kreissporthalle, Schülerparkplätze Gebäude Orange, öffentliche Parkflächen und den ÖPNV.

Kontrollen und Konsequenzen bei Falschparken:

  • Es finden verstärkte Kontrollen statt.
  • Es erfolgt eine Meldung an die Schulverwaltung.
  • Bei wiederholten Verstößen drohen schulische Maßnahmen gemäß der Schul- und Hausordnung.

Diese Maßnahme ist notwendig, weil es in der Vergangenheit wiederholt zu unbefugter Nutzung der Lehrkräfteparkplätze gekommen ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
-Die Schulleitung-

 

 

 

 

Rauchfreies Schulgelände BSK

Ab dem 1. Juni 2026 gilt auf dem 
gesamten Gelände ein umfassendes 
Rauchverbot.

Die Schulleitung

Nähere Infos: Rauchverbot