Ausbildungsvorbereitung (AV)

AV wird an den Beruflichen Schulen Kehl ab dem Schuljahr 2021/22 eingeführt und ersetzt schrittweise die bisherigen Bildungsgänge Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf (VABR), Berufseinstiegsjahr (BEJ) sowie das 1.Jahr der zweijährigen Berufsfachschule (2BFS).

Merkmale, Besonderheiten und Ziele

Im Zentrum des neuen pädagogischen Konzeptes stehen die Förderung der Gesamtpersönlichkeit und schülerorientiertes Lernen. Das primäre Ziel ist es, wichtige Kompetenzen für eine Berufsausbildung zu erwerben: Der Übergang von der Schule in den Beruf soll durch die Ausbildungsvorbereitung erleichtert werden.

Die jungen Menschen lernen in der AV mit Kopf, Herz und Hand und werden intensiv in ihrer persönlichen Entwicklung unterstützt. Das selbstorganisierte Lernen spielt dabei eine große Rolle. Die Lerninhalte werden in drei Niveaustufen angeboten (A-, B-und C-Niveau).

Eine Besonderheit des neuen Bildungsganges AV ist die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Bildungszielen innerhalb eines Jahres. Im Verlauf des ersten Schulhalbjahres legen die Schüler*innen gemeinsam mit den Eltern und Lehrern das Lernniveau fest. In regelmäßigen Lern- und Zielvereinbarungsgesprächen mit dem eigenen Lernberater werden die Lernfortschritte genauer besprochen.

Neben dem Schulunterricht ermöglichen Betriebspraktika wichtige Einblicke in die Arbeits- und Berufswelt.

Prüfung, Abschluss, Anschluss

Der Hauptschulabschluss kann mit einer berufsbezogenen Abschlussprüfung und einer Zusatzprüfung in Deutsch, Mathematik und gegebenenfalls Englisch erworben oder verbessert werden. Schüler*innen auf C-Niveau qualifizieren sich im 1.Jahr in der AV für das 2.Jahr der zweijährigen Berufsfachschule.

Ansprechpartner

Bei Fragen zur Ausbildungsvorbereitung (AV)


Herr Reith, Frau Gockel

info@bs-kehl.de

Ganztägiger Warnstreik SWEG Bus GmbH am 23.10.2026

20.10.2026

Mitteilung der SWEG Lahr:

Die Gewerkschaft Verdi hat bei der SWEG Bus GmbH zu einem ganztägigen Warnstreik am Freitag, 23. Oktober 2026, an mehreren Standorten des SWEG-Busverkehrs aufgerufen.

Die SWEG bewertet den Streikaufruf als unverhältnismäßig. Für den Streik ist alleinig die Gewerkschaft Verdi verantwortlich.

Auch der Schulbusverkehr ist vom Streikaufruf betroffen. Eine Ersatzbeförderung kann nicht organisiert werden. Bei streikbedingten Fahrtausfällen im Busverkehr werden grundsätzlich keine Kosten für privat organisierte Taxifahrten etc. übernommen. Anteilige Erstattungen von Zeitkarten/D-Tickets sind zumeist tariflich ausgeschlossen. Da auch die Busleitstellen bestreikt werden, können Fahrtausfälle unter umständen nicht in den Fahrplanauskünften und digitalen Anzeigern angegeben sein.

Die SWEG bedauert die seitens der Gewerkschaft Verdi verursachten streikbedingten Verkehrseinschränkungen.