Roswitha Kientsch blickt auf 40 Dienstjahre zurück

 25.10.2018

Peter Cleiß, Schulleiter der Beruflichen Schulen Kehl, durfte eine ganz besondere Urkunde übergeben: Roswitha Kientsch blickt auf 40 Dienstjahre zurück.

Nach dem Studium der Haushaltswissenschaften (Schwerpunkt Ernährung und Haushaltstechnologie) und katholischer Religion in Stuttgart, entschloss sich die Pädagogin zum Eintritt in den Schuldienst im beruflichen Schulwesen. Nach Stationen in Rastatt, Offenburg, Karlsruhe, Bühl/Baden und Baden-Baden führte sie zum Schuljahr 1984/1985 der weitere Weg nach Kehl, zu den heutigen Beruflichen Schulen.

Seitdem unterrichtet Roswitha Kientsch hauptsächlich in den „VAB – Klassen“. „VAB“ steht für „Vorqualifizierung Arbeit/Beruf“. Diese Schulart ist eine Vollzeitschule für Jugendliche ohne Hauptschulabschluss, die nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht keine weiterführende Schule besuchen und auch keine Ausbildung beginnen. Das Vorqualifizierungsjahr vermittelt ein berufliches Vorwissen und praktische Grundfertigkeiten und verbessert die Fähigkeit zur Alltagsbewältigung. „Die Tatsache, dass mich mein beruflicher Lebensweg ins VAB geführt hat (früher auch BVJ und noch früher Jungarbeiterklassen) ermöglicht mir bis heute die Ausübung einer verantwortungsvollen Tätigkeit, die ich mehr als „Berufung“ verstehe und bei der ich meinen Wunsch, „sozialarbeiterisch“ zu wirken, verwirklichen kann. Die Wertschätzung, die ich an dieser Schule durch die Vorgesetzten erfahre, motiviert mich täglich aufs Neue.“

Parken auf dem Schulgelände – Hinweis für Schülerinnen und Schüler

Gültig ab: 12.05.2026

Bitte beachten Sie: 

  • Die Parkplätze zwischen den Gebäuden Grau und Grün entfallen.
  • Die Lehrkräfteparkplätze sind ausschließlich Lehrkräften vorbehalten.
  • Nutzen Sie keine Lehrkräfteparkplätze.
  • Nutzen Sie stattdessen bitte den Parkplatz Kreissporthalle, Schülerparkplätze Gebäude Orange, öffentliche Parkflächen und den ÖPNV.

Kontrollen und Konsequenzen bei Falschparken:

  • Es finden verstärkte Kontrollen statt.
  • Es erfolgt eine Meldung an die Schulverwaltung.
  • Bei wiederholten Verstößen drohen schulische Maßnahmen gemäß der Schul- und Hausordnung.

Diese Maßnahme ist notwendig, weil es in der Vergangenheit wiederholt zu unbefugter Nutzung der Lehrkräfteparkplätze gekommen ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
-Die Schulleitung-

 

 

 

 

Rauchfreies Schulgelände BSK

Ab dem 1. Juni 2026 gilt auf dem 
gesamten Gelände ein umfassendes 
Rauchverbot.

Die Schulleitung

Nähere Infos: Rauchverbot