Ausbildung plus Fachhochschulreife

 18.07.2016

Zeit ist ein sehr kostbares Gut. Umso besser, wenn man innerhalb eines definierten Zeitraums einen Beruf erlernt und gleichzeitig einen höheren Bildungsabschluss erwerben kann.

 

Bei den Beruflichen Schulen Kehl können Auszubildende diese Doppelqualifikation erlangen. Voraussetzungen für die Teilnahme am Bildungsangebot „Zusatzqualifikation Fachhochschulreife“ sind ein bestehendes dreijähriges Ausbildungsverhältnis, ein mittlerer Bildungsabschluss sowie die Bereitschaft zur Teilnahme am Zusatzunterricht, der über zwei Schuljahre hinweg zweimal wöchentlich am Abend ab 18 Uhr stattfindet. Unterrichtsfächer sind Deutsch, Englisch und Mathematik sowie für kaufmännische Auszubildende ein naturwissenschaftliches Fach.

 

Die Teilnahme ist grundsätzlich für Auszubildende verschiedener Standorte und Fachrichtungen möglich. Nach Beendigung der Ausbildung und dem Bestehen der „Zusatzqualifikation Fachhochschulreife“ hat der Auszubildende die Berechtigung erlangt, bundesweit an Fachhochschulen zu studieren.

Im Gespräch mit den Schülerinnen und Schülern betonen diese stets das positive Lernklima am Abend. „Dies liegt wohl daran, dass alle freiwillig teilnehmen“, erläutert Christian Dick, Bereichsleiter für die „Zusatzqualifikation Fachhochschulreife“ bei den Beruflichen Schulen Kehl. „Zudem entsteht in der Gruppe ein enormer Zusammenhalt, der durch die besondere Unterrichtsatmosphäre verstärkt wird. Bei der Unterrichtsgestaltung gilt es, darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Auszubildenden bereits einen Arbeits- oder Schultag hinter sich haben.“

 

Die Unterrichtstage werden zu Beginn des Schuljahres mit den Schülerinnen und Schülern gemeinsam festgelegt.

Parken auf dem Schulgelände – Hinweis für Schülerinnen und Schüler

Gültig ab: 12.05.2026

Bitte beachten Sie: 

  • Die Parkplätze zwischen den Gebäuden Grau und Grün entfallen.
  • Die Lehrkräfteparkplätze sind ausschließlich Lehrkräften vorbehalten.
  • Nutzen Sie keine Lehrkräfteparkplätze.
  • Nutzen Sie stattdessen bitte den Parkplatz Kreissporthalle, Schülerparkplätze Gebäude Orange, öffentliche Parkflächen und den ÖPNV.

Kontrollen und Konsequenzen bei Falschparken:

  • Es finden verstärkte Kontrollen statt.
  • Es erfolgt eine Meldung an die Schulverwaltung.
  • Bei wiederholten Verstößen drohen schulische Maßnahmen gemäß der Schul- und Hausordnung.

Diese Maßnahme ist notwendig, weil es in der Vergangenheit wiederholt zu unbefugter Nutzung der Lehrkräfteparkplätze gekommen ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
-Die Schulleitung-

 

 

 

 

Rauchfreies Schulgelände BSK

Ab dem 1. Juni 2026 gilt auf dem 
gesamten Gelände ein umfassendes 
Rauchverbot.

Die Schulleitung

Nähere Infos: Rauchverbot