Ausbildung plus Fachhochschulreife

 18.07.2016

Zeit ist ein sehr kostbares Gut. Umso besser, wenn man innerhalb eines definierten Zeitraums einen Beruf erlernt und gleichzeitig einen höheren Bildungsabschluss erwerben kann.

 

Bei den Beruflichen Schulen Kehl können Auszubildende diese Doppelqualifikation erlangen. Voraussetzungen für die Teilnahme am Bildungsangebot „Zusatzqualifikation Fachhochschulreife“ sind ein bestehendes dreijähriges Ausbildungsverhältnis, ein mittlerer Bildungsabschluss sowie die Bereitschaft zur Teilnahme am Zusatzunterricht, der über zwei Schuljahre hinweg zweimal wöchentlich am Abend ab 18 Uhr stattfindet. Unterrichtsfächer sind Deutsch, Englisch und Mathematik sowie für kaufmännische Auszubildende ein naturwissenschaftliches Fach.

 

Die Teilnahme ist grundsätzlich für Auszubildende verschiedener Standorte und Fachrichtungen möglich. Nach Beendigung der Ausbildung und dem Bestehen der „Zusatzqualifikation Fachhochschulreife“ hat der Auszubildende die Berechtigung erlangt, bundesweit an Fachhochschulen zu studieren.

Im Gespräch mit den Schülerinnen und Schülern betonen diese stets das positive Lernklima am Abend. „Dies liegt wohl daran, dass alle freiwillig teilnehmen“, erläutert Christian Dick, Bereichsleiter für die „Zusatzqualifikation Fachhochschulreife“ bei den Beruflichen Schulen Kehl. „Zudem entsteht in der Gruppe ein enormer Zusammenhalt, der durch die besondere Unterrichtsatmosphäre verstärkt wird. Bei der Unterrichtsgestaltung gilt es, darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Auszubildenden bereits einen Arbeits- oder Schultag hinter sich haben.“

 

Die Unterrichtstage werden zu Beginn des Schuljahres mit den Schülerinnen und Schülern gemeinsam festgelegt.

Möglicher Warnstreik bei der SWEG vom 02.12.2024 bis 04.12.2024

Aus informellen Quellen hat die SWEG erfahren, dass die Gewerkschaft Verdi womöglich kurzfristig zu einem Warnstreik vom 2. bis 4. Dezember 2024 aufrufen wird. Der genaue Umfang, insbesondere welche Linien und Strecken betroffen sind, ist derzeit nicht absehbar. Die SWEG geht im Streikfall jedoch von erheblichen Verkehrseinschränkungen, insbesondere auch von Fahrtausfällen im Schüler- und Berufsverkehr aus. Eine Ersatzbeförderung kann nicht organisiert werden.

Aufgrund der Kurzfristigkeit können die Fahrplanauskunftssysteme inkl. Apps die Fahrtausfälle unter Umständen nicht anzeigen. Die SWEG bitte ausdrücklich darum, die Bekanntmachungen der Gewerkschaft Verdi in den Medien (Radio, Internet, etc.) vor Fahrtbeginn zu beobachten. Im Streikfall werden wir weitere Informationen auf unserer Homepage www.sweg.de kommunizieren.

Betroffene Fahrgäste und Schüler verweisen Sie bei Rückfragen bitte ausschließlich auf die SWEG-Servicezentrale (info@sweg.de, Tel.: 07821 9960770).