Anmietung von Räumen

 22.04.2019

 

Kehl. Gestern, Dienstag 02. April 2019, ist das neue Gebäude (Gebäude 4) der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl bei einer kleinen Feierlichkeit eröffnet worden.

Neben dem Rektorat, Lehrenden und Verwaltungsmitarbeitenden waren u.a. auch Manfred Steiner (Landratsamt Ortenaukreis), Ursula Zeitvogel (Vermögen- und Bau Baden-Württemberg, Amt Freiburg) und der Schulleiter der Beruflichen Schulen Kehl, Peter Cleiß, anwesend.

„Die Hochschule Kehl freut sich sehr darüber, nun in dem ehemaligen Gebäude L der Beruflichen Schulen Kehl, Lehrräume angemietet zu haben. Für die unkomplizierte und zügige Umsetzung des Projekts, möchte ich mich recht herzlich beim Landratsamt Ortenaukreis und beim Vermögen- und Bau Baden-Württemberg, Amt Freiburg, bedanken", sagte der Rektor der Hochschule, Prof. Paul Witt.

Der Raumbedarf für Studierende, Lehrende und Verwaltungsmitarbeitenden sei in den letzten Jahren so stark gestiegen, dass eine Anmietung unumgänglich war.

Schuleiter Peter Cleiß überreichte Prof. Witt eine Bildrolle, welche vor vielen Jahrzehnten als Hilfsmittel zur Veranschaulichung im Unterricht verwendet wurde und erzählte dabei die Geschichte der Beruflichen Schulen und insbesondere des Gebäude L. „In diesem Gebäude wurden Landwirte ausgebildet. Heute findet nun die Ausbildung von angehenden Beamtinnen und Beamten für die öffentliche Verwaltung statt. Wir freuen uns darüber, die Hochschule Kehl auf unserem Campus begrüßen zu dürfen", sagte Cleiß.

Da die Räume in den Beruflichen Schulen nur zwischen fünf und sieben Jahren angemietet werden können, stellt sich die Frage nach einer längerfristigen Lösung. „Die Hochschule befindet sich derzeit in Gesprächen über einen Erweiterungsbau. Ob und wann dieser kommt, steht allerdings noch nicht fest", so Prof. Witt.

 

Quelle: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl

Parken auf dem Schulgelände – Hinweis für Schülerinnen und Schüler

Gültig ab: 12.05.2026

Bitte beachten Sie: 

  • Die Parkplätze zwischen den Gebäuden Grau und Grün entfallen.
  • Die Lehrkräfteparkplätze sind ausschließlich Lehrkräften vorbehalten.
  • Nutzen Sie keine Lehrkräfteparkplätze.
  • Nutzen Sie stattdessen bitte den Parkplatz Kreissporthalle, Schülerparkplätze Gebäude Orange, öffentliche Parkflächen und den ÖPNV.

Kontrollen und Konsequenzen bei Falschparken:

  • Es finden verstärkte Kontrollen statt.
  • Es erfolgt eine Meldung an die Schulverwaltung.
  • Bei wiederholten Verstößen drohen schulische Maßnahmen gemäß der Schul- und Hausordnung.

Diese Maßnahme ist notwendig, weil es in der Vergangenheit wiederholt zu unbefugter Nutzung der Lehrkräfteparkplätze gekommen ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
-Die Schulleitung-

 

 

 

 

Rauchfreies Schulgelände BSK

Ab dem 1. Juni 2026 gilt auf dem 
gesamten Gelände ein umfassendes 
Rauchverbot.

Die Schulleitung

Nähere Infos: Rauchverbot